Unsere Erfahrungen bei Grenzübertritten

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Kazungula 09/2014; Martinsdrift 03/2015

Deutsche benötigen kein Visum. Eine Aufenthaltsgenehmigung haben wir direkt bei der Einreise an der Grenze  erhalten, keine Kosten, Aufenthaltsdauer maximal 90 Tage pro Kalenderjahr, man kann die 90 Tage splitten auf mehrere Aufenthalte.

Für das in Deutschland zugelassene Auto muss man eine Haftpflichtversicherung abschließen (MV Insurance 50 Pula, 3 Monate gültig) und Straßengebühr bezahlen (Road Fund 50 Pula und Road Permit bis 3,5t 170 Pula, beides 1 Jahr gültig).

Zu beachten: die in Botswana durchgeführten Kontrollen an den Veterinärzäunen (Fleisch, Wurst, frische Milch) werden nur von Nord nach Süd durchgeführt. Da wir unsere Vorräte nicht an Beamte verlieren wollten, haben wir immer, auch von Süd nach Nord, Prozedur „Vet Control“ durchgeführt: D.h. Kühlschrank ausräumen, Fleisch verstecken, Kontrolle durchfahren und danach nicht vergessen, Kühlschrank wieder einzuräumen! 

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